Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RAZ Verlag und Medien GmbH (Verlag)
- Definitionen
1.1 „Anzeigenauftrag“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die terminierte Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel wie z. B. Beilagen (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Auftraggeber“ bezeichnet) in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
1.2 „Abschluss“ im Sinne der AGB ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Auftraggeber gemäß der in der Preisliste veröffentlichten Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen erst aufgrund des Abrufs des Auftraggebers erfolgen.
1.3 „Anzeigen“ und „Abschlüsse“ werden im Folgenden zusammen als „Verträge“ bezeichnet.
- Geltungsbereich
2.1 Für alle Verträge zwischen dem Verlag und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten ausschließlich nachfolgende AGB.
2.2 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers akzeptieren wir nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder den Vertrag in Kenntnis abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos durchführen, es sei denn, wir haben deren Geltung ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Unsere Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Auftraggeber, auch wenn wir die Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbaren.
- Kommunikation, Mitteilungen
3.1 Der Auftraggeber hat spätestens bei Abschluss eines Vertrages eine Adresse für elektronische Post (E-Mail-Adresse) anzugeben, deren technische Funktionsfähigkeit er bis zum endgültigen Abschluss der Vertragsdurchführung gewährleistet. Diese E-Mail-Adresse gilt bis auf Widerruf oder Änderungsmitteilung durch den Auftraggeber auch für künftige Aufträge.
3.2 Mitteilungen des Verlages, die per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse erfolgen, gelten nach ihrer Absendung als beim Auftraggeber zugegangen, soweit dieser Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher gilt dies nur, soweit die Erklärung nicht von besonderer / elementarer Bedeutung ist. Dies gilt auch für Rechnungen im Sinne von § 14 UstG / Ziffer 12.6 dieser AGB.
3.3 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass eine an ihn abgesendete Mitteilung aus Gründen, die außerhalb seiner Sphäre liegen, nicht bei ihm eingegangen ist. Für Übertragungsfehler steht der Verlag nur ein, wenn deren Ursache in ihrer Sphäre begründet ist.
3.4 Der Verlag ist regelmäßig nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf fehlende, falsche oder nicht funktionsfähige E-Mail-Adressen hinzuweisen.
- Anzeigenabruf
4.1 Anzeigen sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss zur Veröffentlichung abzurufen, soweit kein Termin oder eine abweichende Abruffrist für die Veröffentlichung vereinbart ist.
4.2 Bei Abschlüssen ist, soweit nicht anders vereinbart, der gesamte Abschlussvertrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird. Wird die erste Anzeige später als ein Jahr nach Vertragsschluss veröffentlicht, ist der Abschlussvertrag innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung der ersten Anzeige abzuwickeln.
4.3 Der Verlag ist verpflichtet, die Veröffentlichung binnen einer Frist von innerhalb der nächsten drei Ausgaben nach einem Abruf in der vereinbarten Art und Weise vorzunehmen. Der Verlag bemüht sich nach bestem Wissen, die Druckvorlage vorlagengetreu wiederzugeben. Voraussetzung zur farbverbindlichen Wiedergabe ist die rechtzeitige Bereitstellung von zertifizierten Proofs nach dem jeweiligen aktuellen technischen Stand bzw. den Vorgaben des Verlags. Anfallende Kosten trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt die zertifizierten Proofs unaufgefordert zur Verfügung.
- Erstattung von Nachlässen und Rabatten
Werden einzelne oder mehrere Abrufe im Rahmen eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
- Errechnung der Abnahmemengen/Größenberechnung
6.1 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6.2 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
- Druckvorlagen
7.1 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und die einwandfreie Beschaffenheit der Druckvorlagen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Die Druckvorlagen müssen dem Format bzw. den technischen Vorgaben des Verlags entsprechen. Bei erkennbar ungeeigneten oder beschädigten Druckunterlagen wird der Verlag den Auftraggeber informieren. Der Verlag ist berechtigt, nach billigem Ermessen technische Veränderungen vorzunehmen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit sowie inhaltlich zu prüfen.
7.2 Druckvorlagen sind schriftlich oder ggf. digital zu übermitteln. Für Übermittlungsfehler bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen, Terminänderungen oder Textkorrekturen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Bei digitaler Übermittlung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Dateien frei von Viren und sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er hat geeignete Schutzprogramme nach dem neuesten Stand der Technik zu verwenden. Für alle Schäden aus der Übermittlung digitaler Dateien haftet der Auftraggeber. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Dateien zu öffnen, bei denen der Verdacht auf eine Schadensquelle besteht, sondern ist in diesem Falle berechtigt, diese Dateien zu löschen. Der Verlag wird den Auftraggeber entsprechend informieren.
7.3 Übernimmt der Verlag auf Wunsch des Auftraggebers die Anfertigung von Druckvorlagen, Entwürfen, Repros, Lithos oder Satzarbeiten oder nimmt er vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen vor, sind die Kosten von dem Auftraggeber zu tragen.
7.4 Die durch den Verlag gestalteten Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages weiterverarbeitet werden.
7.5 Druckvorlagen werden an den Auftraggeber nur dann zurückgesandt, wenn der Auftraggeber die Rücksendung spätestens bei Einlieferung an den Verlag schriftlich verlangt. Die Kosten trägt der Auftraggeber.
- Auftragsdurchführung
8.1 Die Veröffentlichung erfolgt entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen. Der Verlag wird sich bemühen, etwaige über die vertraglichen Vereinbarungen hinausgehenden Wünsche des Auftraggebers, etwa in Bezug auf den Veröffentlichungstermin oder die Platzierung in der Druckschrift, zu berücksichtigen, ohne dass ein diesbezüglicher Anspruch des Auftraggebers besteht. Ein verbindlicher Anspruch des Auftraggebers auf Wahl einer Platzierung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung, die einen Platzierungszuschlag von mind. 15 % voraussetzt.
8.2 Termin- und Platzvorschriften des Auftraggebers sind unverbindlich, soweit nicht ein solches einseitiges Bestimmungsrecht des Auftraggebers ausdrücklich vereinbart ist. Der Verlag ist nicht verpflichtet, derartige Anzeigenaufträge und Abrufe auszuführen, nach denen die Anzeige nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgen darf. Der Verlag wird den Auftraggeber, sofern der Auftrag rechtzeitig eingeht, nach Möglichkeit vor Anzeigenschluss informieren, wenn der Auftrag wegen der Termin- bzw. Platzvorschrift nicht bzw. nicht in dieser Weise ausgeführt wird. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
8.3 Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8.4 Der Verlag behält sich vor, in Ausnahmefällen Anzeigen mit Gutscheinen auch Rücken an Rücken zu platzieren.
- Rechte des Verlages bei Veröffentlichung
9.1 Der Verlag hat das Recht, alle Anzeigen des Auftraggebers auch in elektronischen Medien zu veröffentlichen.
9.2 Beilagen-Aufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
9.3 Der Verlag ist berechtigt, die Veröffentlichung von Anzeigen aufgrund von Abrufen oder Anzeigenaufträgen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, der Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder die Veröffentlichung nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages insbesondere wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form für den Verlag unzumutbar ist, die Anzeige Werbung von Dritten oder solche für Dritte enthält oder sich die Anzeige in Bild, Text oder Aufmachung auf die Zeitschrift bezieht. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung der Veröffentlichung einer Anzeige wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- Probeabzüge
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch gegen vorherige schriftliche Erklärung der Kostenübernahme durch den Auftraggeber geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist bzw. bei Fehlen einer Frist bis Anzeigenschluss mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt.
- Anzeigenbeleg
Der Verlag liefert nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers nach Veröffentlichung der Anzeige einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegstellen oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
- Preise und Zahlungsbedingungen
12.1 Preise, Aufschläge und Nachlässe bzw. Rabatte ergeben sich für alle Auftraggeber einheitlich aus der im Zeitpunkt des Anzeigenauftrages bzw. des Abrufes gültigen Preisliste des Verlages.
12.2 Liegt zwischen dem Zeitpunkt des Anzeigenauftrages bzw. dem Zeitpunkt des Abrufes und der Veröffentlichung der Anzeige ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und erhöhen sich während dieser Zeit aufseiten des Verlages die Kostenfaktoren für die Veröffentlichung der Anzeige (insbesondere infolge von Tarifabschlüssen, Lohnerhöhungen oder Materialpreisanhebungen), sodass der Verlag gezwungen ist, seine Preisliste entsprechend anzupassen, ist der Verlag berechtigt, die hieraus resultierenden erhöhten Preise gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
12.3 Der Verlag gewährt die in der Preisliste bezeichneten Nachlässe bzw. Rabatte für alle innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Auftraggebers. Rabatte werden nicht für Unternehmer gewährt, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge bzw. Abschlüsse zu tätigen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen.
12.4 Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung für Werbeagenturen beträgt 15 % und darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Werbeagenturen sind verpflichtet, sich mit ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen an die Preisliste des Verlags zu halten. Ein entsprechender Nachweis über die Agenturtätigkeit ist dem Verlag vorzulegen.
12.5 Bei Stornierung innerhalb von sechs Wochen vor Anzeigenschluss ist der Anzeigenbetrag zu 80 % fällig, bei Stornierung vor dieser Frist werden dem Auftraggeber 40 % des Anzeigenpreises als außerordentliche Aufwandsvergütung berechnet. Eine Stornierung nach Anzeigenschluss ist nicht zulässig. In diesem Fall wird der gesamte Anzeigenbetrag berechnet. Die Stornierung von Anzeigen muss schriftlich beim Verlag erfolgen. Bei Stornierung von Mehrfachschaltungen vor Ablauf des Anzeigenauftrages werden eventuelle Nachlässe, die auf Basis des Vertragsabschlusses einer Mehrfachschaltung gewährt wurden, gemäß der aktuell gültigen Anzeigenpreisliste nachberechnet. Diese Regelung gilt ebenfalls, wenn zusätzliche kostenlose Inserate als Naturalrabatte (z. B. Promotion) vereinbart wurden.
12.6 Rechnungen des Verlages sind sofort zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Der Kunde gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit gezahlt wird. Während des Verzugs sind die Entgeltforderungen des Verlags in Höhe des von den deutschen Banken durchschnittlich erhobenen Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass infolge des Verzugs kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mindestzinssatz während des Verzugs beträgt 8 Prozentpunkte p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
12.7 Im Falle eines Verzuges des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages bzw. Abschlusses bis zur vollständigen Bezahlung der Außenstände zurückzustellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung zu verlangen. Die sich für den Fall des Verzuges des Auftraggebers aus dem Gesetz ergebenden Ansprüche des Verlages bleiben unberührt.
12.8 Zu Beginn einer neuen Geschäftsverbindung oder bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages bzw. Abschlusses von der teilweisen oder vollständigen Vorauszahlung aller dem Verlag nach dem Anzeigenauftrag zustehenden Beträge abhängig zu machen.
12.9 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Abtretung, Inkasso
13.1 Der Verlag ist berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungsforderung an einen Dritten abzutreten und alle mit dem Auftrag verbundenen kaufmännischen Daten hierzu zu übermitteln. Die Anzeige der Abtretung ist dann auf der Rechnung ersichtlich.
13.2 Soweit Forderungen überfällig sind und das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, ist der Verlag bzw. der Abtretungsempfänger berechtigt, einen von der zuständigen Stelle zugelassenen Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderung zu beauftragen. Ratenzahlungsvergleiche über überfällige Forderungen gemäß Satz 1 können wirksam ausschließlich mit dem vom Verlag beauftragten Inkassodienst geschlossen werden. Dies gilt darüber hinaus auch für alle sonstigen Ratenzahlungsvereinbarungen. Ratenzahlungen auf Forderungen begründen immer eine dauerhafte Zahlungsüberwachung durch den beauftragten Inkassodienst bis zu ihrer ordnungsgemäßen Erledigung. Nach Auftrag zum Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung oder zur Geltendmachung bzw. Überwachung von Forderungen können Zahlungen auf diese Forderungen Schuld befreiend nur noch an den vom Verlag beauftragten Inkassodienst geleistet werden. Die für die Tätigkeit des Inkassodienstes anfallenden angemessenen Vergütungen und Sachkosten sind in üblicher Höhe vom Auftraggeber zu tragen.
- Rechte wegen Mängeln
14.1 Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
14.2 Der Auftraggeber hat die Anzeige unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung auf etwaige Mängel hin zu überprüfen und, wenn ein Mangel erkennbar ist, diesen dem Verlag binnen einer Frist von einer Woche ab Veröffentlichung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber die vorgenannte Ausschlussfrist, gilt die Anzeige als genehmigt mit der Folge, dass der Auftraggeber seine Mängelrechte verliert.
14.3 Ist die Anzeige mangelhaft, leistet der Verlag Nacherfüllung durch Veröffentlichung einer kostenfreien Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
14.4 Der Verlag hat das Recht, die Veröffentlichung einer Ersatzanzeige zu verweigern, wenn dies einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhaltes des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder dies für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, wobei insbesondere die Bedeutung des Mangels zu berücksichtigen ist. Der Anspruch des Auftraggebers beschränkt sich in diesem Fall auf eine angemessene Minderung des Entgelts.
14.5 Lässt der Verlag eine ihm für die Veröffentlichung der Ersatzanzeige gesetzte angemessene Frist verstreichen, verweigert der Verlag die Veröffentlichung einer Ersatzanzeige, ist diese unzumutbar oder schlägt die Nacherfüllung fehl, weil z. B. die veröffentlichte Ersatzanzeige erneut mangelhaft ist, kann der Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Mängelrechte (insbesondere Minderung, Rücktritt) geltend machen. Ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag und ein Anspruch auf Schadensersatz anstatt der Leistung besteht nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist. Im Übrigen bestehen Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mängeln nur nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziffer 15.
14.6 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln beträgt ein Jahr nach Veröffentlichung der Anzeige. Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln sowie für Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.
14.7 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie mehr als 30 % beträgt. Gibt der Verlag dem Auftraggeber bei Abschlüssen ein Absinken der Auflage von mehr als 30 % zur Kenntnis, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall sind Preisminderungsansprüche für zukünftige Ausgaben ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber das Absinken der Auflage so rechtzeitig zur Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
- Haftung
15.1 Der Verlag haftet – bei Vorliegen der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen – unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
15.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
15.3 Sofern der Verlag entsprechend vorstehenden Absätzen für fahrlässiges Verhalten haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Verlag nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.
15.4 Der Verlag haftet bei einfacher Fahrlässigkeit höchstens bis zu einem Betrag in Höhe des Gesamtvolumens des Anzeigenauftrages.
15.5 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
15.6 Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, sofern der Verlag eine Garantie übernommen hat, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
15.7 Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen des Verlags und sonstiger Dritter, derer sich der Verlag zur Vertragserfüllung bedient.
- Rechtsgarantie und Rechtseinräumung
16.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Schäden, die sich für den Verlag, insbesondere aufgrund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften, aus dem Inhalt der Anzeigen durch deren Abdruck und Streuung ergeben können. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrages bzw. Abschlusses von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen den Verlag im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Anzeigen geltend gemacht werden. Der Auftraggeber stellt den Verlag diesbezüglich zudem von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen, die aufgrund der Veröffentlichung der Anzeige veranlasst ist, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Schließlich ist der Auftraggeber verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweilige Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter unverzüglich schriftlich zu informieren.
16.2 Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbeanzeigen in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, Bearbeitung und Umgestaltung, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Die vorgenannten Rechte werden in allen Fällen räumlich unbegrenzt übertragen.
- Datenschutz
17.1 Die im Wege der Geschäftsanbahnung aufgenommenen und die zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden beim Verlag in elektronischer Form gespeichert. Er ist berechtigt, die Daten weiter zu verarbeiten und im Rahmen der Bearbeitung schriftliche Auszüge daraus anzufertigen. Der Verlag ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene Daten an Dritte, insbesondere Kreditinstitute, Kreditschutzorganisationen Factoring- und Inkassounternehmen, weiterzugeben, soweit dies zur Auftragsabwicklung oder zur Sicherung seiner berechtigten Interessen erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Auftraggebers dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Eine Weitergabe erfolgt auch im jeweils notwendigen Umfang an Dritte, die mit der Auftragsdurchführung, der Aussendung und Entgegennahme von Post, mit Telekommunikationsdienstleistungen oder Aufgaben der Marktforschung beauftragt sind. Der Verlag löscht personenbezogene Daten auf Wunsch des Berechtigten. Im Falle von Daten, die im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung elektronisch gespeichert sind, findet die Löschung nach Ablauf der durch Rechtsvorschriften bestimmten Mindestaufbewahrungsfristen statt. Daten, die zur Rechtsverfolgung benötigt werden, werden gelöscht, nachdem das berechtigte Interesse an ihrer Speicherung endet.
17.2 Der Verlag ist berechtigt, zum Zwecke der Prüfung der Bonität bei der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500166, 22701 Hamburg, (Bürgel) oder der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg5, 65201 Wiesbaden (SCHUFA) Auskünfte über personenbezogene Daten des Auftraggebers einzuholen und zu verarbeiten, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Auftraggebers dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Die hierbei übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck genutzt und verarbeitet. Der Auftraggeber kann bei Bürgel oder SCHUFA Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses werden Wahrscheinlichkeitswerte erhoben oder verwendet, in die unter anderem Anschriftendaten einfließen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
18.1 Der Anzeigenauftrag und Abschluss sowie die vorliegenden AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.2 Ausschließlicher Erfüllungsort für alle Pflichten des Auftraggebers ist der Sitz des Verlages.
18.3 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
18.4 Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
- Änderung der AGB, Salvatorische Klausel
19.1 Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.
19.2 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Bestimmung treffen, die den AGB im Ganzen sowie den vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn die AGB eine Lücke aufweisen sollten.
19.3 Diese AGB treten zum 01.01.2021 in Kraft. Vorherige AGB treten mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft.
Fassung vom 01.01.2021
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Allgemeine Teilnahmebedingungen der RAZ Verlag und Medien GmbH für Gewinnspiele
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiel-Angebote der Zeitungen und Magazine der RAZ Verlag und Medien GmbH („Verlag“), Am Borsigturm 15, 13507 Berlin.
- Anwendungsbereich
Der Verlag bietet in seinen Zeitungen und Magazinen Gewinnspiele an. Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die der Verlag durchführt. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen und deren Durchführung richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen.
- Gewinnspiel
2.1. Die Gewinnspiele werden in Kooperation und/ oder mit Unterstützung von verschiedenen Partnern durchgeführt, die mit der Erstellung und/ oder Abwicklung der Gewinnspiele beschäftigt sind.
2.2. Teilnehmer nehmen am Gewinnspiel teil, indem sie die für das Gewinnspiel benötigten personenbezogenen Daten per Telefon, Coupon oder elektronisch (E- Mail) an den Verlag übermitteln.
2.3. Die Teilnehmer erkennen mit der Teilnahme diese Teilnahmebedingungen, sowie die bei jedem Gewinnspiel eventuell gesondert genannten Bedingungen und Fristen an.
- Teilnehmer
3.1. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr.
3.2. Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist erforderlich, dass die Personenangaben der Wahrheit entsprechen.
- Ausschluss vom Gewinnspiel
4.1. Mitarbeiter des Verlages und (evtl.) beteiligter Kooperationspartner, sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
4.2. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Verlag das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
- Durchführung und Abwicklung
5.1. Die Durchführung des Gewinnspiels und die Auswahl der Preise obliegen dem Verlag.
5.2. Die Bedingungen zur Auslieferung der Gewinne werden vom Verlag sowie dessen Partnern festgelegt.
5.3. Im Falle eines Gewinns benachrichtigt der Verlag den Teilnehmer telefonisch und / oder schriftlich (auch per E-Mail). Der Gewinner ist verpflichtet, dem Verlag umgehend ab Zugang der Benachrichtigung mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Bei Nichtannahme kann der Gewinn anderweitig vergeben werden. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber dem Verlag sind ausgeschlossen.
5.4. Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich. Haben mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden, entscheidet das Los.
5.5. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
- Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Der Verlag behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung aus berechtigten Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Verlag insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht oder nicht mehr gewährleistet werden kann.
- Datenschutz
Der Verlag verarbeitet die Daten der Teilnehmer nur im Rahmen des Gewinnspiels.
Ausführliches um Datenschutz und zu den Informationspflichten finden Sie unter https://www.raz-verlag.de/datenschutz/
- Haftung
8.1. Der Verlag wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/ oder Sachmängel wird nicht gehaftet.
8.2. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
- Sonstiges
9.1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9.2. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und dem Verlag unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.
Fassung vom 01.01.2021